Eigentlich ist es aber gar nicht so schwer, wenn man sich folgenden Merksatz verinnerlicht:
Der Anrufer zahlt immer das, was er vor dem Anruf als Kosten erwarten durfte, der Angerufene den Rest!
Alles noch zu einfach? Nun gut, für die Experten haben wir auch noch etwas in petto:
Die Gespräche sind gebührenfrei -genauso, wie im Festnetz auch.
(Aber leider keine Regel ohne Ausnahme: Bei Mobilcom sind im Wenig-Telefonierer-Tarif alle 0130er-Nummern, die zu Calling-Card oder Callback-Anbietern führen, kostenpflichtig...)
Wer die eine oder andere Einstellung seines Handys ändern will, braucht
nicht unbedingt minutenlang in den Menü-Abgründen seines
Mobiltelefons herumzukramen: Viele Optionen lassen sich auch direkt setzen,
wenn man die zugehörigen, sogenannten "Divert Codes" oder
"MMI-Sequenzen" (man-machine-interface) verwendet.
Diese sind im GSM-Standard vorgesehen und müßten deshalb sowohl im
D1, D2 und E-Netz funktionieren -vorausgesetzt, der Netzbetreiber hat das
jeweilige Feature überhaupt schon freigeschaltet!
Die Befehle werden nach dem Legoprinzip aus einzelnen
Bausteinen zusammengestellt und müssen anschließend "abgeschickt"
werden, als wären es normal anzuwählende Telefonnummern.
(Dieses Abschicken kann nur dann entfallen, wenn es sich um einen Befehl
handelt, der nur das Gerät allein betrifft)
Bei weitem nicht alle Befehle funktionieren bereits -da hilft nur ausprobieren.
Jeder Befehl besteht aus einem Anfangscode, gefolgt von dem eigentlichen Befehlscode, evtl. einem oder mehreren Argumenten und einem # als Endekennung des Befehls. Später wird es noch komplizierter werden: Wie im ISDN kennen auch die GSM-Netze Dienstekennungen, so daß sich die MMI-Befehle selektiv auf einzelne Anrufarten anwenden lassen werden -aber das ist wie gesagt noch Zukunftsmusik.
Anfangscodes | ||
---|---|---|
Code | Funktion | Anmerkung |
** oder * | einschalten | genauer: * = "activate", ** = "register" |
## oder # | ausschalten | genauer: # = "deactivate", ## = "deregister" |
*# | abfragen ("inquire/status") |
Befehlscodes | ||||
---|---|---|---|---|
Code | Funktion | Anmerkung | ||
ein/aktiv | aus | abfragen | ||
002 | alle Umleitungen | ##002# | ||
004 | alle bedingten Umleitungen (besetzt, nicht erreichbar, Nichtannahme) | ##004# | ||
03 | Paßwort für Sperren ändern | **03*330*altes PW*neues PW*neues PW# | ||
04 | PIN ändern | **04*alte Pin*neue Pin*neue Pin# | ||
042 | zweite PIN ändern | **042*alte Pin*neue Pin*neue Pin# PhaseII-Merkmal, benötigt auch PhaseII-SIM | ||
05 | PIN mittels PUK neu setzen | **05*PUK*neue Pin*neue Pin# | ||
052 | zweite PIN mittels PUK neu setzen | **052*PUK*neue Pin*neue Pin# PhaseII-Merkmal, benötigt auch PhaseII-SIM | ||
06 | Gerätenummer IMEI (International Mobile Equipment Identifier) | *#06# Gerätebefehl! | ||
21 | Umleiten aller Rufe [Hinweis: Hier besteht ein Unterschied zwischen (De-)Aktivierung (** bzw. ##) und (De-)Registrierung (* bzw. #). ** registriert und aktiviert die Umleitung, die dann einfach per #21# deaktiviert bzw. mit *21# reaktiviert werden kann.] |
**21*Rufnummer# (ein und aktiv) *21# (aktiv) | ##21# (aus) #21# (inaktiv) | *#21# |
Einschalten der alten Umleitung: **21# (selten implementiert) eigene Mailbox aus (Eplus): **21*eigeneNummer0# | ||||
30 | (calling line identification presentation, CLIP): Will ich als Angerufener die Nummer des Anrufers angezeigt bekommen? | *30# | #30# | *#30# |
Nummer ausnahmsweise nicht anzeigen: *#30#Rufnummer# | ||||
31 | (calling line identification restriction, CLIR): Will ich als Anrufer, daß der Angerufene meine Nummer angezeigt bekommt? | *31# | #31# | *#31# |
Nummer für einen Anruf übermitteln / nicht übermitteln: *#31#Rufnummer# bzw. #31#Rufnummer# | ||||
benötigt "SO-CLIR"-Berechtigung | ||||
33 | Sperren abgehender Gespräche | **33*PW# | #33*PW# | *#33# |
330 | alle Anrufsperren | **330*PW# | #330*PW# | *#330# |
331 | Sperren abgehender Auslandsgespräche | **331*PW# | #331*PW# | *#331# |
332 | Sperren abgehender Auslandsgespräche mit Ausnahme von Gesprächen ans eigene Netz | **332*PW# | #332*PW# | *#332# |
333 | Sperren aller abgehender Gespräche | **333*PW# | #333*PW# | *#333# |
selten implementiert | ||||
35 | Sperren ankommender Anrufe | **35*PW# | #35*PW# | *#35# |
351 | Sperren ankommender Anrufe bei Aufenthalt in anderen Netzen (= bei Auslandsaufenthalten) | **351*PW# | #351*PW# | *#351# |
353 | Sperren aller ankommender Gespräche | **353*PW# | #353*PW# | *#353# |
selten implementiert | ||||
43 | Anklopfen | *43# | #43# | *#43# |
benötigt "call waiting"-Berechtigung | ||||
61 | nichtangenommene Anrufe umleiten [siehe Hinweis bei 21] |
**61*Rufnummer# (ein und aktiv) *61# (aktiv) | ##61# (aus) #61# (inaktiv) | *#61# |
Umleitung auf Mailbox aus: **61*eigeneNummer0# | ||||
62 | Umleiten, wenn nicht erreichbar [siehe Hinweis bei 21] |
**62*Rufnummer# (ein und aktiv) *62# (aktiv) | ##62# (aus) #62# (inaktiv) | *#62# |
Einschalten der alten Umleitung: **62# (selten implementiert) Umleitung auf Mailbox aus: **62*eigeneNummer0# | ||||
67 | Umleiten, wenn Anschluß besetzt [siehe Hinweis bei 21] |
**67*Rufnummer# (ein und aktiv) *67# (aktiv) | ##67# (aus) #67# (inaktiv) | *#67# |
Einschalten der alten Umleitung: **67# (selten implementiert) Umleitung auf Mailbox aus: **67*eigeneNummer0# | ||||
76 | (connected line identification presentation, COLP): Will ich als Anrufer sehen, unter welcher Nummer ich den Angerufenen erreicht habe? (N.B.: Es gibt ja Rufumleitungen...) | *76# | #76# | *#76# |
77 | (connected line identification restriction, COLR): Will ich als Angerufener, daß der Anrufer sieht, unter welcher Nummer er mich erreicht hat? (N.B.: Auch ich selber kann Rufumleitungen geschaltet haben!) | *77# | #77# | *#77# |
Tip:Die Codesequenzen
lassen sich oftmals auch sinnvoll kombinieren. Wer beispielsweise im Urlaub seine
Ruhe haben und auch vermeiden will, daß ihm unter chronischer Telefonitis
leidende Zeitgenossen die Mailbox vollquasseln, der schaltet sie einfach
für "Nichterreichbarkeit" und "keine Rufannahme" ab (also per
**62*eigeneNummer0# und **61*eigeneNummer0# )
N.B.: Im Gegensatz zur **21*eigeneNummer0# kommt der Anruf immer noch
"durch", d.h.: Es klingelt und man kann anhand der angezeigten Nummer
entscheiden, ob man ihn ausnahmsweise annimmt oder nicht. Im letzteren Fall
ertönt nach dem 5.Klingelzeichen ein Besetztzeichen.
Zukünftig wird man mittels der folgenden Dienstekennungen einzelne
Gesprächsarten selektiv beeinflussen können. Dazu wird die
entsprechende Dienstekennung vor das abschließende # in den
MMI-Befehl eingefügt.
Beispielsweise würde die Sequenz...
...alle Faxe (und nur diese!) an die genannte Rufnummer umleiten.
Dienstkennungen | |
---|---|
10 | alle Teledienste |
11 | Sprachdienste |
12 | Datendienste |
13 | Fax |
14 | Datex-J |
15 | Teletex |
16 | Kurzmitteilungen (SMS) |
18 | alle Datendienste außer Kurzmitteilungen |
19 | alle Teledienste außer Kurzmitteilungen |
20 | alle Dienste |
21 | alle Asynchrondienste |
22 | alle Synchrondienste |
23 | 3,1kHz-Mobilfunkdienste |
24 | synchrone Punkt-zu-Punktverbindungen inkl. PADs |
25 | asynchrone Punkt-zu-Punktverbindungen inkl. PADs |
26 | Datenpaketvermittlunginkl. PADs |
27 | Dienste mit PAD-Beteiligung |
29 | Digitalübertragung mit 12kbps |
Tip:Häufig gebrauchte Codesequenzen kann und sollte man sich im Nummernspeicher des Handys ablegen -wenn das Mobiltelefon über Kurzwahltasten verfügt, um so besser!
Das Thema "Elektrosmog" wird heiß diskutiert, wirkliche Erkenntnisse sind
jedoch spärlich. Die einzige bisher bekannte Gefahr der
elektromagnetischen Strahlung ist ihre thermische Wirkung auf das menschliche
Gewebe. Der Forderung, daß sich kein Körperteil als Folge der
Hochfrequenzabsorption um mehr als 0,5..1° erwärmt entspricht eine
elektromagnetische Wirkleistung von 1..4 Watt/kg Körpergewicht (zum
Vergleich: Alte C-Netzapparate arbeiten mit einer maximalen Sendeleistung von
30 Watt, D-Netzapparate mit 8 Watt, E-Netzgeräte mit 1 Watt). Der
gesetzliche Grenzwert wurde unter Einbeziehung von Sicherheitsreserven auf
0,08W/kg festgesetzt. Neben diesen auf die Exposition des ganzen Körpers
bezogenen Grenzwerten wurde auch ein Grenzwert für (mobilfunktypische)
lokale Belastungen von 20mW/10g festgelegt. Die einzig wirklich gefährdete
Körperregion ist hierbei übrigens der Augapfel, der aufgrund seiner
begrenzten Durchblutung über eine verringerte Wärmeableitung als
die übrigen Organe verfügt. Die neuesten Handys mit einer
Sendeleistung von 1 Watt sind selbst in dieser Hinsicht unbedenklich.
Über nichtthermisch bedingte negative Auswirkungen hochfrequenter
Strahlung im Frequenz- und Leistungsbereich des Mobilfunks liegen trotz
mehrjähriger Forschung bisher noch keine Beweise vor. Von Interesse
dürfte hier vielleicht sein, daß UKW- bzw. Fernsehsender wie bspw.
München II oder Cottbus mit Sendeleistungen von 550000 bzw. 1000000 Watt
seit Jahrzehnten senden, ohne daß entsprechende Schäden bekannt
geworden wären. Die Wirkungen auf einzelne Stoffwechselvorgänge des
menschlichen Körpers sind z.T. schon gut untersucht worden; neueste
internationale Forschungsergebnisse auf diesem und verwandten Forschungsfeldern
werden regelmäßig im (kostenlosen) Newsletter der deutschen
Forschungsgemeinschaft Funk (FGF) veröffentlicht, das unter ihrer
Adresse bezogen werden kann.
Ziemlich...
Die Zeiten, in denen es nur eines einfachen Scanners bedurfte, um die
schnurlosen Telefone oder die C-Netzgespräche abzuhören, sind mit GSM
jedenfalls definitiv vorbei.
Dies alles bedeutet nun nicht, daß GSM-Gespräche vollkommen sicher sind:
So werden die Gespräche momentan "nur" auf der Luftschnittstelle zwischen
Handy und Basisstation verschlüsselt und es besteht aufgrund einiger
Umstände der Verdacht, daß der A5-Algorithmus nicht vollkommen sicher ist,
aber sagen wir es einmal so: Es kommt nicht von ungefähr, daß unsere
Abgeordneten als verlängerter politischer Arm der Bundesabteilung Greif
und Horch in Pullach Gesetzeskrücken beschließen, die in ihrer
rechtsstaatlichen Legimität jedem chinesischem KP-Beschluß Ehre
machen würden -nur um doch noch bequem unser aller Telefongespräche abhören
zu können...
Kernaussage der Fernmeldeüberwachungsverordnung
ist nämlich die, daß die Mobilfunkbetreiber (und jeder andere
Betreiber von "öffentlichen Fernmeldeanlagen") dazu verpflichtet wurden,
alle Vorkehrungen zu treffen,
damit auf Verlangen der Ermittlungsbehörden diese bequem sämtliche Gespräche
und sonstige Daten eines Verdächtigen auf dem goldenen Tablett serviert
bekommen.
Fazit: Für den Privatgebrauch bieten die GSM-Netze einen ausreichenden
Schutz. Wer aus was für Gründen dagegen 100% sicher vor Polizei- und
Geheimdienstbespitzelung sein will/muß, wird dagegen auf andere Mechanismen
vertrauen. Daß diese bereits existieren (bspw. I-Phone oder der simple
Kauf einer ausländischen SIM-Karte) oder bald existieren werden
(bspw. End-to-End-Sicherung mit eigenen RSA/DES-Sicherungsprotokollen),
so daß sich gesetzgeberische Maßnahmen sowieso in kürzester Zeit ad absurdum
führen werden, ist ein anderes Thema; das
zeigt eigentlich nur, daß manche Politiker beim Thema
"Kryptographie" -gleich ihrer früheren politischen Couleur- heute noch so
grün hinter den Ohren sind, daß sie im Sommer von den Kühen
gefressen würden...
Eine kleine Anfrage zum Thema Kryptographie unter unseren
Politikern und deren (Nicht-)Antworten gibt's hier.
Wenn sie nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden: Natürlich, denn dann ist
ein Handy ein "Arbeitsmittel", wie jedes andere auch, so daß Sie es in
voller Höhe steuerlich absetzen können. Bei dem derzeitigen rapiden
Preisverfall liegen die Handykosten mit Sicherheit unterhalb von DM 920, so
daß sogar der gesamte Kaufpreis ohne Abschreibungsfristen (typischerweise
vier Jahre) geltend gemacht werden kann.
Der Nachweis über die "ausschließliche berufliche Nutzung" (d.h. auf
amtsdeutsch: mind. ~90%) bleibt jedoch dem Antragssteller überlassen.
Interessanter sind da schon die monatlichen Telefongebühren: Wer hier keinen
Einzelnachweis hat und auch keine eigenen Aufzeichnungen über seine Gespräche
führt (wer macht das schon?), muß den beruflichen Anteil schätzen (lassen).
Unsere innig geliebten Finanzbehörden haben natürlich auch hierfür eine
Anweisung des BMF (vom 11.6.1990, BStBl. 1990 I S.290) parat, welche den absetzbaren
Betrag in Abhängigkeit der monatlichen Grund- plus Gesprächsgebühren bestimmt:
Wer das jetzt nicht kapiert oder in Kenntnis unserer Finanzämter der Meinung
ist, daß dieser Satz zu gering ist (oder es kapiert hat und deshalb erst
recht der Meinung ist, daß dies zu wenig ist...):
Diese Pauschalen wurden seinerzeit für normale Festnetzanschlüsse
festgelegt; da diese üblicherweise hauptsächlich privat genutzt
werden, sind die zugestandenen Sätze recht gering.
Gerade Mobiltelefone werden momentan noch sehr viel stärker beruflich genutzt,
so daß obige für Festnetzanschlüsse ausgeklügelte Formel
kaum anwendbar ist (auch wenn die Finanzbehöhrden das gerne so
hätten).
Erstaunlicherweise hatte das FG München (mit Urteil vom 17.10.1994, rkr.,
EFG 1995 S.307) ein Einsehen mit einem Außendienstmitarbeiter, der
wegen dieser Ungerechtigkeit vor Gericht zog -und Recht bekam: Das
Gericht beschied, daß "das Telefonieren mit
Autotelefonen erheblich teurer ist als das Telefonieren über stationäre
Anschlüsse und deshalb geht das Gericht davon aus, daß sich der privat
veranlaßte Anteil an den Aufwendungen in Grenzen hält" -und
schätzte den beruflich verursachten Gesprächsanteil auf 90%.
(N.B.: Im konkreten Fall handelte es sich um ein Diensthandy! Wäre es ein privat angeschafftes Mobiltelefon gewesen, das zu >90% beruflich genutzt wird, so wären die Kosten sogar komplett absetzbar gewesen, da es dann ja als "Arbeitsmittel" gegolten hätte.)
Verträge abzuschließen ist einfach, sie zu beenden
manchmal deutlich ärgerlicher, denn manche Provider verlangen bei der
Kündigung des Handyvertrags Auslagenpauschalen.
Deren rechtliche Zulässigkeit ist seit Anbeginn der deutschen
Mobilfunkzeit höchst umstritten.
So hat das Landgericht Potsdam in einem Urteil entschieden, daß die
Pauschalgebühr i.H.v. DM 74,75, die der Netzbetreiber E-Plus-Mobilfunk
für die Deaktivierung des Anschlusses verlangt, unangemessen hoch sei,
ebenso eine evtl. Rücklastschriftgebühr i.H.v. DM 30,-
(AZ 2 O 491/97). (Dieses Urteil ist allerdings m.W. noch nicht
rechtskräftig, da der Fall in die Berufung geht).
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte dagegen in einem
ähnlich gelagerten Fall 1997 zugunsten der Firma MobilCom entschieden,
die für die Vertragsbeendigung von D1- und D2-Verträgen DM 78,20
verlangte.
Eine eindeutige rechtliche Klärung steht somit noch immer aus.
Da staunt die Hausfrau beim Einkauf: Im ALDI-Regal liegt neben dem Billigfusel
ein funkelnagelneues Siemens-Handy für DM 0,99!
Solche vordergründigen "Schnäppchen" sind jedoch nur beim gleichzeitigen
Abschluß eines Kartenvertrages möglich. Diese Verträge vereinbaren
eine lange Bindungsfrist des Kunden (typischerweise 24 Monate).
Mit den in dieser Zeitdauer zu berappenden monatlichen Grundgebühren refinanziert sich diese
anfängliche Subventionierung des Handys -der Kunde spart also in dem Sinne nichts.
...und damit Geld sparen? -Ja, das geht in der Tat!
Wie immer, wenn irgendwo Subventionen im Spiel sind, lassen sich diese trefflich
mißbrauchen. Dieser -ganz legale- Tango corrupto funktioniert so:
Alle sind zufrieden: A hat sein neues Handy umsonst bekommen, wir unser gebrauchtes, der Händler behält seine halbe Provision und die Netzbetreiber haben einen neuen Kunden und den alten behalten.
Aber Vorsicht: Ein gebrauchtes Handy läßt
sich nur dann nutzen, wenn man den Sicherhheitscode
dafür besitzt! Liefert A diesen nicht mit, dann ist das Handy nicht benutzbar!
Insbesondere bei gestohlenen Geräten oder solchen aus sogenannten
"Sofortpaketen", bei denen die Handys nie freigeschaltet wurden, kann hat der
Verkäufer diese Codes gar nicht haben, also Augen auf!
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